Repressionen und Einschränkungen der Freiheit, Missbrauch des Rechtssystems

Repressionen und Einschränkungen der Freiheit, Missbrauch des Rechtssystems

DAS BEENDEN DER VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT NACH STALINS TOD

Die Verbrechen endeten nicht mit Stalins Tod. 1956 begann die Rückkehr der Deportierten und Verhafteten. Die Rückkehr in die Heimat verlief keinesfalls problemlos. Die Rückgabe ihres Zuhauses an die aus Sibirien Heimkommenden war nicht vorgesehen, sie wurden zudem daran gehindert, sich in ihrem Heimatort niederzulassen. Oft war dies auch gar nicht möglich, weil ihr ganzes Eigentum an andere verteilt worden war. Daher gewährten die Verwandten den nunmehr heimkehrenden Verschleppten in äußerst beengten Verhältnissen Unterschlupf. Obwohl die Deportierten und die politischen Häftlinge befreit wurden, blieben sie praktisch bis zum Ende der Sowjetmacht beim KGB registriert und wurden als antisowjetische Elemente betrachtet. Sie blieben im „Sündenregister”, das bei Bedarf gegen sie angewendet werden konnte.

EINE HAARLOCKE AUS SIBIRIEN. DIE SICHERHEITSBEHÖRDE ÜBERPRÜFTE DEN SCHRIFTWECHSEL UND KONFISZIERTE DIE „UNERWÜNSCHTEN“ BRIEFE. DIE HAARLOCKE EINES DEPORTIERTEN UND DIE ERSTEN VERSUCHE, RUSSISCH ZU SCHREIBEN, KAMEN NIEMALS BEI DEN NÄCHSTEN IN ESTLAND AN.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV. FOTO: EIHR)

BESCHLUSS DES OBERSTEN GERICHTS DER ESTNISCHEN SOWJETREPUBLIK ÜBER DIE ENTLASSUNG VON M. AINSAAR AUS DER VERBANNUNG UND DIE NICHTERSTATTUNG SEINES EIGENTUMS. 1957.
(OKKUPATIONSMUSEUM TALLINN)

EIN REIßNAGEL IN STALINS NASE BEDEUTETE EIN POLITISCHES VERGEHEN UND WURDE MIT 10 JAHREN GEFÄNGNIS BESTRAFT.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV. FOTO: EIHR)

DOSSIER ÜBER EINEN DEPORTIERTEN. 1949-1954.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV. FOTO: EIHR)

REPRESSIONEN GEGEN ANDERSDENKENDE

Ab der II. Hälfte der 1950er Jahre wurden die Dissidenten bzw. die Andersdenkenden zum zahlenmäßig größten Kontingent der vom KGB Verfolgten. Das KGB verfolgte und verhaftete Personen, die in westlichen Ländern erstellte Texte lasen oder verteilten, dem Westen Sympathie bekundeten, auf die Verstöße gegen die Menschenrechte hinwiesen oder Demokratie verlangten. Die Hauptausdrucksform der Dissidenten war Samisdat bzw. im Eigenverlag erstellte, mit Schreibmaschine vervielfältigte Ausgaben.

Die estnische Dissidenz entsprang hauptsächlich aus der Idee der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Estlands und verlangte die Beendigung der Besatzung. Das Sowjetregime reagierte auf Dissidenz mit einer beispiellosen Intoleranz. Zahlreiche Dissidenten wurden im Rahmen von Strafverfahren verurteilt.

„SÄMTLICHE AUS- UND EINGEHENDE BRIEFE DIESER FAMILIE SIND DURCHZULESEN!“ 23. JULI 1952.
(OKKUPATIONSMUSEUM TALLINN)

MAHNWACHE FÜR DIE BEFREIUNG DER POLITISCHEN HÄFTLINGE E. TARTO UND M. NIKLUS. 14. AUGUST 1988.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

BRIEF DER ANDERSDENKENDEN AN DIE GENERALVERSAMMLUNG DER VEREINTEN NATIONEN. 1972.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

DISSIDENZ UND DENKSCHRIFTEN

Der Baltische Appell war eine Denkschrift von 45 estnischen, lettischen und litauischen Staatsbürgern an den Generalsekretär der Vereinten Nationen und an die Regierungen der Sowjetunion, von West- und Ostdeutschland sowie der Staaten, die die Atlantik-Charta unterzeichnet hatten, mit der Forderung, den Molotow-Ribbentrop-Pakt zusammen mit dem geheimen Zusatzprotokoll offenzulegen, den Pakt für ungültig zu erklären und die Unabhängigkeit der baltischen Staaten wiederherzustellen. Der endgültige Text des Baltischen Appells wurde bei Mart Niklus zu Hause erstellt und am 23. August 1979 veröffentlicht. Das KGB begann unverzüglich mit der Verfolgung der Ersteller und Verteiler des Briefes, einige von ihnen wurden verhaftet.

1980 erschien der „Öffentliche Brief aus der Estnischen Sowjetrepublik“, der ebenfalls unter dem Namen „Der Brief der 40“ bekannt wurde. Im Brief äußerten die estnischen Intellektuellen ihre Sorge über die Russifizierung Estlands. Man unternahm Versuche, die Unterzeichnenden zu überzeugen, auf ihre Unterschrift zu verzichten; vier der Intellektuellen, die den Brief unterzeichnet hatten, wurden gekündigt.

AUSSCHNITT DES DOSSIERS, IN DER DER BRIEF VON DISSIDENTEN AN DIE GENERALVERSAMMLUNG DER VEREINTEN NATIONEN AUFBEWAHRT WURDE. 1975.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV. FOTO: EIHR)

GEDENKTAFEL FÜR DEN BALTISCHEN APPELL AN DER WAND DES HAUSES VON M. NIKLUS.
(UUSEESTI.EE)

DENKSCHRIFTEN VON ESTNISCHEN, LETTISCHEN UND LITAUISCHEN STAATSBÜRGERN AN DEN GENERALSEKRETÄR DER VEREINTEN NATIONEN K. WALDHEIM UND DIE REGIERUNGEN DER GROßMÄCHTE, UNTERSCHRIEBEN VON M. NIKLUS, E. RATAS, E. TARTO UND E. UDAM. 23. AUGUST 1979.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

DISSIDENZ UND NATIONALSYMBOLIK

Die Verwendung der Symbolik der Republik Estland war in der Sowjetunion streng verboten und strafbar. Das Verbieten der „Symbole des Bürgertums“ nahm geradezu extreme Formen an. So kam es z. B. vor, dass man die ganze Auflage einer Zeitschrift einzog und ersetzte, nur weil auf der Titelseite zufällig die blau-schwarz-weiße Farbkombination zu entdecken war. Ab Ende der 1970er Jahre kam es häufiger vor, dass am Unabhängigkeitstag die Nationalfahnen gehisst wurden. Oft folgten auf derartige Aktionen Strafen, wie eine längere oder kürzere Inhaftierung.

AM 24. FEBRUAR 1987 RITT IN TALLINN DER MUSIKER E. JÕGI AUF DEN DOMBERG, STOLZ EINE BLAU-SCHWARZ-WEIßE FAHNE, 44 X 77 CM, SCHWENKEND.
(OKKUPATIONSMUSEUM TALLINN)

A. RÕUK. DIE ANFANGSBUCHSTABEN DES GEDICHTES „SILMADES TAEVAS JA MERI“ ERGABEN VON OBEN NACH UNTEN SINI-MUST-VALGE, BLAU-SCHWARZ-WEIß. FÜR DIESE TAT WURDE DER AUTOR VOM STUDIUM AN DER KUNSTHOCHSCHULE AUSGESCHLOSSEN. ZEITSCHRIFT LOOMING NR. 9, 1981.

SELBSTGENÄHTE ESTNISCHE FAHNE, DIE 1962 IN TÕRVA WEHTE.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

BLAU-SCHWARZ-WEIßE FAHNE AM TURM DES GEBÄUDES DES EXEKUTIVKOMITEES DES SOWJETS DER STADT TÕRVA. 1. MAI 1962.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

EINSATZ DER PSYCHIATRIE GEGEN ANDERSDENKENDE

Dem sowjetischen Partei- und Staatschef Nikita Chruschtschow wird die Behauptung zugeschrieben: „Nur ein Verrückter kann gegen den Sozialismus auftreten“. In den 1960er Jahren fing man an, Andersdenkende immer öfter zur Zwangstherapie in die psychiatrischen Kliniken einzuweisen. Die Einweisung des Verdächtigen bzw. in Wirklichkeit des Sowjetgegners in eine geschlossene Nervenheilanstalt wurde zur sowjetischen politischen Strafmethode. Die bekanntesten Zwangsheilanstalten waren das Serbski-Institut für Gerichtspsychiatrie in Moskau und die psychiatrische Sonderklinik Tschernjachowsk. Die psychiatrischen Sonderkliniken wurden genauso wie die Gefängnisse und Gefangenenlager von den Inneren Truppen der UdSSR bewacht.

IM V. P. SERBSKI-INSTITUT FÜR GERICHTSPSYCHIATRIE WURDEN ZAHLREICHE ANDERSDENKENDE FESTGEHALTEN.
(WWW.1TV.RU/NEWS/HEALTH/193516)

V. P. SERBSKI-INSTITUT FÜR GERICHTSPSYCHIATRIE MIT MILITÄRWACHPOSTEN.
SERBSKY.RU – FOTOGALERIE, FOTO 3)

ZWANGSJACKE IM MUSEUM DER OPFER DES GENOZIDS IN LITAUEN.
(PRIVATSAMMLUNG)

WAS BEDEUTETE DAS SOWJETRECHT?

Laut der marxistischen Definition ist das Recht der Wille der herrschenden Klasse. Das Sowjetrecht dagegen ist ein neues, qualitativ höher zu bewertendes Recht, weil dieses den Willen der breiten, bisher ausgenützten Massen verkörpert, als deren Vortrupp die Kommunistische Partei agiert. Auf diese Art und Weise wurden die Ungerechtigkeit und Menschenverachtung in das Sowjetrecht quasi hineincodiert. Das sowjetische Rechtssystem war ein Werkzeug des totalitären Staates und diente ausschließlich dem Interesse der herrschenden – und einzig zugelassenen – Partei, der KPdSU. Ebenfalls fehlte im Sowjetrecht das allgemein anerkannte Prinzip, dass alle vor dem Recht gleich sind.

DIE GERICHTE WAREN POLITISIERT. DER VORSITZENDE DES OBERSTEN GERICHTS DER ESTNISCHEN SOWJETREPUBLIK R. SIMSON TRITT AM POLITTAG IN DER E. VILDE-KOLCHOSE IM RAJON PÕLVA AUF. 1983.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

VERFASSUNGSUNTERRICHT IN DER 17. MITTELSCHULE VON TALLINN MIT DER LEHRERIN V. TAMM. 1951.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

DAS SOWJETISCHE RECHTSSYSTEM WURDE AUCH IN DEN SATELLITENSTAATEN DER SOWJETUNION EINGEFÜHRT. AUF DEM BILD IST DIE DELEGATION DER GERICHTSBEAMTEN AUS DER VOLKSREPUBLIK POLEN BEIM EMPFANG IM ZENTRALKOMITEE DER KPE. (VON RECHTS) DER ERSTE SEKRETÄR DES ZENTRALKOMITEES DER KPE J. KÄBIN, DER JUSTIZMINISTER DER UdSSR W. TEREBILOW, DER ABTEILUNGSLEITER DES ZENTRALKOMITEES DER KPE P. WASSILKOW, DER VORSITZENDE DES OBERSTEN GERICHTS DER ESTNISCHEN SOWJETREPUBLIK R. SIMSON. 1977.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

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AUSZÜGE AUS DEN ERLÄSSEN DES PRÄSIDIUMS DES OBERSTEN SOWJETS DER ESTNISCHEN SOWJETREPUBLIK. 1963. (ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

SOWJETRECHT UND RECHTSSTAAT

In der Sowjetunion wurde das Recht nicht wie in einem demokratischen Rechtsstaat gehandhabt. Die Sowjetunion brauchte ein Rechtssystem, weil die formalen Merkmale des Rechts dazu verwendet wurden, die ideologisch motivierten Gewaltanwendungen zu rechtfertigen und zu decken.

Im Rechtsstaat bildet der Begriff Repression einen Teil des Begriffs Strafe. Repressieren darf man nur für Taten, die als Straftaten festgelegt sind, mit gesetzlichen Mitteln und auf dem Gerichtsweg. In der sowjetischen Gesellschaft wurden jedoch zahlreiche außergerichtliche Strafmittel eingesetzt. Deshalb kann man die Sowjetunion trotz des formalen Rechtssystems keinesfalls als Rechtsstaat bezeichnen.

H. LUIK. HÄFTLING.
(OKKUPATIONSMUSEUM TALLINN)

DIE SICHERHEITSBEHÖRDEN HALFEN BEI DER DURCHFÜHRUNG DER AUßERGERICHTLICHEN REPRESSIONEN. NKWD-EHRENZEICHEN.
(WIKIMEDIA COMMONS)

GESETZWIDRIGE VERFOLGUNG – NACH DEN SOWJETISCHEN GESETZEN GESETZESKONFORM

Gegenüber Andersdenkenden, politischen Gegnern sowie Menschen, die mit Ausländern kommunizierten (bzw. Verwandte im Ausland hatten), wurde verdeckte Beobachtung eingesetzt, die von entsprechenden Struktureinheiten des KGB durchgeführt wurde.

Mit der Einführung der Sowjetmacht begann die Überprüfung des Briefwechsels. Telefongespräche wurden ebenfalls mitgehört.

Die verdeckte Beobachtung gehört zwar auch in den demokratischen Rechtsstaaten der Gegenwart zu den Arbeitsmethoden der Polizei, dort ist sie jedoch mit Rechtsakten geregelt. In der Sowjetunion stellte diese einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, weil die Beobachtung wahllos, ohne Kontrolle, ohne feste Regeln zu beachten und für politische Zwecke stattfand.

KARTEIKASTEN DES KGB. 1989.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

MITHÖRROHR DES KGB.
(OKKUPATIONSMUSEUM TALLINN)

DAS ÖFFNEN UND DURCHLESEN DER PRIVATBRIEFE WAR EINE VERBREITETE PRAKTIK DER SOWJETISCHEN SICHERHEITSBEHÖRDEN. BRIEFSORTIERUNG IM HAUPTPOSTAMT TALLINN. 1958.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

DAS KGB NÜTZTE DAS TELEFONNETZ ZU EIGENEN ZWECKEN UND HÖRTE GESPRÄCHE MIT. TELEFONISTINNEN BEI DER ARBEIT. 22. JANUAR 1958.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

TOPF, UM BRIEFUMSCHLÄGE MIT WASSERDAMPF ZU ÖFFNEN.
(OKKUPATIONSMUSEUM TALLINN)

DIE ABTEILUNG FÜR DIE KONTROLLE DES BRIEFWECHSELS MIT DEM AUSLAND BEFAND SICH IM BALTISCHEN BAHNHOF IN TALLINN IM VIERTEN STOCK. DORT ARBEITETE AUCH DIE EHEFRAU VON J. KÄBIN, DES PARTEICHEFS DER KPE. FALLS IN IRGENDEINEM BRIEF ETWAS VORKAM, DAS DER STAATSMACHT VERDÄCHTIG SCHIEN, WURDE FÜR DIE BETROFFENE PERSON SOFORT EIN DOSSIER ERÖFFNET.
(OKKUPATIONSMUSEUM TALLINN)

KINDER WURDEN FÜR DIE SÜNDEN DER ELTERN BESTRAFT

Die Sowjetmacht führte den Begriff „die ehemaligen Leute“ (бывшие люди) ein. So wurden die Beamten, Geschäftsleute, Immobilieninhaber, Militärs und Polizeibeamten der früheren Staatsmacht bezeichnet. Diese wurden Repressionen unterworfen. Das allein genügte aber noch nicht: für die Sünden der Eltern wurden auch die Kinder bestraft. Die Herkunft und der Status usw. der Eltern wurden bei den Bewerbungen für einen Arbeits- oder Studienplatz und in den Wartelisten für eine Wohnung oder für den Autokauf mit in Betracht gezogen. In Kraft trat eine „soziale Mechanik“ – die Bevorzugung der Arbeiterklasse. Das Sammeln und Verarbeiten der Personendaten war für diesen Zweck ausgelegt und in den Daten, die über die Personen aufbewahrt wurden, standen ihre soziale Herkunft sowie die Mitgliedschaft der KPdSU oder des Komsomols.

UM DAS HEIß BEGEHRTE VERKEHRSMITTEL ERSTEHEN ZU KÖNNEN, BENÖTIGTE MAN EINE AUTOKAUFBEWILLIGUNG. „SAUBERE“ HERKUNFTSDATEN ERGABEN EINE BESSERE POSITION IN DER WARTELISTE. AUTOGESCHÄFT IN TALLINN IN DER PÄRNU LANDSTRAßE. 1955.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

DEM ENKEL DES EHEMALIGEN PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK ESTLAND WURDE DIE ZULASSUNG ZU EINEM STUDIUM IN DER HOCHSCHULE VERWEHRT, SPÄTER WURDE ER AUS POLITISCHEN GRÜNDEN GEKÜNDIGT. DIE WIEDERENTHÜLLUNG DES DENKMALS FÜR K. PÄTS. DIE REDE HÄLT DER ENKEL DES PRÄSIDENTEN, DIREKTOR DES PATENTAMTES M. PÄTS. 25. JUNI 1989.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

SZENE AUS DEM THEATERSTÜCK „FRAGEBOGEN“ VON V. GROSS. (VON LINKS) V. RATASSEPP ALS OBERINGENIEUR O. HÄRMI, M. LUTS ALS PARTEIORGANISATOR R. MARIPUU UND R. NUUDE ALS KOMBINATSDIREKTOR P. SAAR. 1953.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

EINSCHRÄNKUNG DER BEWEGUNGSFREIHEIT:
DAS PASSREGIME

In der Sowjetunion waren neben den Reisepässen zusätzlich noch Inlandspässe vorgeschrieben, mit deren Hilfe die Reisebewegungen innerhalb der Sowjetunion geregelt wurden. 1947 wurden wegen einer Verletzung des Passregimes Finnen aus Estland nach Sibirien und Ingrier in die Gebiete hinter dem Peipussee deportiert und erhielten einen entsprechenden Eintrag in den Inlandspass. Personen, die nach Sibirien deportiert worden waren, sowie politischen Gefangenen war es nach der Freilassung verboten, sich z. B. in größeren Städten niederzulassen. Manchmal durften sie gar nicht das Territorium der Estnischen Sowjetrepublik betreten. Die Hauseigentümer waren verpflichtet, Besucher und Personen, die sich dort länger als 3 Tage aufhielten, im Hausbuch anzumelden. Die Einhaltung des Passregimes wurde von der Miliz geprüft.

DIE OBERINSPEKTORINNEN DER ABTEILUNG FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN DES PASSAMTES MERERAJON TALLINN, MILIZKAPITÄN L. MICHAILOWA UND MILIZUNTERLEUTNANT M. KOUGIJA PRÜFEN DIE AUSZUGEBENDEN PÄSSE. JANUAR 1976.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

BESCHEID NR. T-120 VOM 20. NOVEMBER 1956 ÜBER DIE ABLEHNUNG, J. TAMM EINE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG ZU ERTEILEN, UNTERZEICHNET VOM STELLVERTRETER DES PASSREGISTERABTEILUNGSLEITERS DER MILIZVERWALTUNG DES INNENMINISTERIUMS DER ESTNISCHEN SOWJETREPUBLIK LAUGASSON.
(OKKUPATIONSMUSEUM TALLINN)

DOSSIER EINER PERSON MIT EINGESCHRÄNKTER BEWEGUNGSFREIHEIT. 1974.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)

HAUSBUCH IM INNENSTADTBEZIRK VON TALLINN. DIE ANMELDUNGEN WURDEN VON DER MILIZ GEPRÜFT. NICHT ANGEMELDETE PERSONEN WURDEN MIT EINEM ENTSPRECHENDEN VERMERK EINGETRAGEN.
(PRIVATARHIV)

EINSCHRÄNKUNG DER BEWEGUNGSFREIHEIT:
GRENZZONE

In der Sowjetzeit umfasste die Grenzzone sämtliche Inseln in der Finnischen und Rigaer Bucht sowie die küstennahen Gebiete des estnischen Festlandes. Das Leben und der Verkehr waren in der Grenzzone streng reglementiert. Im Küstengebiet durfte man sich nur mit einem von der Milizverwaltung des Innenministeriums der Sowjetrepublik Estland herausgegebenen Pass aufhalten, der einen entsprechenden Vermerk der örtlichen Grenzwache hatte und mit einem Sonderstempel versehen war. Die örtlichen Behörden waren verpflichtet, die Strände in der Zusammenarbeit mit der Grenzwache als Grenzzone zu kennzeichnen. Den Einwohnern war verboten, an ihrem Wohnsitz vorübergehend anderen Personen Unterkunft zu gewähren.

Noch strenger waren die Einschränkungen für Auslandsreisen. Für eine Auslandsreise bedurfte es vor dem Einreichen der Reisedokumente eines Leumundszeugnisses vom Gewerkschaftsvorsitzenden des Arbeitsplatzes sowie vom Sekretär der Ortsgruppe der KP. Zahlreiche Anträge mussten ausgefüllt und vom Zentralkomitee der KPE, KGB und Innenministerium bewilligt werden.

DIE AUSDEHNUNG DER GRENZZONE AN DER FESTLANDSKÜSTE DER ESTNISCHEN SOWJETREPUBLIK. 1967. (REPRODUKTION)

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EINSCHRÄNKUNG DER BEWEGUNGSFREIHEIT UND DER AUSLANDSREISEN

Die Grenzzone einschließlich des Küstengebietes und der Inseln war für die Einwohner Estlands bis zum Zerfall der Sowjetunion gesperrt. Saaremaa, Hiiumaa und andere Inseln durften nur mit entsprechenden Genehmigungsscheinen, die von der Grenzwache geprüft wurden, betreten werden.

Das Reisen ins Ausland war eingeschränkt. Der Vater des Musikers Peeter Volkonski, selbst ein Spitzenmusiker, emigrierte zwar legal, wurde aber nichtsdestotrotz nach sowjetischem Standpunkt zu einem „Heimatlandsverräter“. Die nächsten Angehörigen solcher Personen wurden zu sogenannten „невыездной“, Menschen ohne Ausreiseberechtigung – sie durften nicht ins Ausland reisen und ihre Tätigkeiten wurden strenger im Auge behalten.

EINER DER LETZTEN GENEHMIGUNGSSCHEINE ZUM BESUCH DER VERWANDTEN AUF HIIUMAA, AUSGEGEBEN UNMITTELBAR VOR DEM ZERFALL DER SOWJETUNION. AUF DEM GENEHMIGUNSSCHEIN MUSSTEN AUCH DIE MITREISENDEN MINDERJÄHRIGEN ANGEFÜHRT SEIN. 1991.
(PRIVATSAMMLUNG)

KARTEIKARTEN DES KGB MIT VERMERKTEN AUSREISEVERBOTEN AUS 1989. UND SOGAR NOCH AUS 1991.
(ESTNISCHES NATIONALARCHIV)