Bis zum Zweiten Weltkrieg war man der Ansicht, dass der Inhalt der Menschenrechte, besonders jedoch die Bestimmung ihres Umfanges, eine innere Angelegenheit des Staates sei. Durch die menschenverachtende Verfolgung rassischer, nationaler und politischer Gruppen im nationalsozialistischen Deutschland und in der kommunistischen Sowjetunion sah man sich gezwungen, diese Ansicht zu revidieren.
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Sowjetunion und ihre Satellitenstaaten enthielten sich der Stimme, weil in diesen Staaten gegen so gut wie alle Menschenrechte verstoßen wurde.
PRESSEKONFERENZ DER ARBEITSGRUPPE FÜR MENSCHENRECHTE. E. ROOSEVELT UND C. MALIK.
(© UNITED NATIONS 1948)